Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege kann bei der Pflegekasse beantragt werden, wenn ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum nicht zu Hause gepflegt werden kann.
Dies geschieht zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, um wieder "auf die Beine" zu kommen oder wenn ein pflegebedürftiger Mensch vorübergehend nicht von der eigentlich pflegenden Person, wegen Krankheit oder Erholungsurlaub, betreut werden kann.
Kurzzeitpflege heißt: Wir sind im Tag- und Nachtdienst für Sie da.
Um für Sie eine bestmögliche und umfassende Versorgung sicherzustellen, arbeiten wir eng mit Haus- und Fachärzt*innen, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen sowie allen ortsansässigen Pflegediensten zusammen.
Einer reibungslosen und stressfreien Rückkehr in die eigenen vier Wände sollte somit nichts im Wege stehen.